Finanzdienstleistung Michael Orsowa


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Öffentliche Mittel Rheinland-Pfalz



Die einzelnen Förderarten sind stark von der persönlichen Situation der Familie abhängig. Eine junge Familie mit 2 Kindern bekommt bei Überschreitung der Einkommensgrenze gem. § 25 II. WoBauG um nicht mehr als 10% folgende Fördergelder (Stand:2011 in EURO) in den ersten 5 Jahren zu nur

1,7% Zinsen:

Grunddarlehen

 

32.000

junges Ehepaar

 

8.000

Kinderdarlehen

 

8.000


GESAMT:

 


48.000


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