Die einzelnen Förderarten sind stark von der persönlichen Situation der Familie abhängig. Eine junge Familie mit 2 Kindern bekommt bei Überschreitung der Einkommensgrenze gem. § 25 II. WoBauG um nicht mehr als 10% folgende Fördergelder (Stand:2011 in EURO) in den ersten 5 Jahren zu nur
1,7% Zinsen:
Grunddarlehen |
32.000 |
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junges Ehepaar |
8.000 |
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Kinderdarlehen |
8.000 |
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