Finanzdienstleistung Michael Orsowa


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Öffentliche Mittel NRW


Die einzelnen Förderarten sind stark von der persönlichen Situation der Familie abhängig. Als zugelassener Baubetreuer des Landes NRW sorge ich für die optimale Ausschöpfung der  öffentlichen  Mittel. Eine Familie mit 2 Kindern bekommt in der Kostenkategorie 1 bei Einhaltung der Einkommengrenze gem. §25 II. WoBauG  folgende Fördergelder  (Stand:2012 in EURO):

 

Neubau

Erwerb (WSchV 1995)

 
       

Grundpauschale

60.000

Grundpauschale

42.000

Kinderbonus

10.000

Kinderbonus

7.000

Starterdarlehen

10.000

Starterdarlehen

10.000

Stadtbonus

15.000

Stadtbonus

10.500

GESAMT:

85.000

 

69.500


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