Fördermittel des Landes NRW

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Die einzelnen Förderarten sind stark von der persönlichen Situation der Familie abhängig. Als zugelassener Baubetreuer des Landes NRW sorge ich für die optimale Ausschöpfung der   öffentlichen  Mittel. Eine Familie mit 3 Kindern bekommt in der Kostenkategorie 2 bei Einhaltung der Einkommengrenze gem. §25 II. WoBauG  und Bau eines Hauses nach dem KfW-60-Standard folgende Fördergelder  (Stand:2009 in EURO):

 

  Grundpauschale:                             65.000 EURO

  plus Kinderbonus:                           15.000 EURO

  plus Stadtbonus:                              20.000 EURO

  plus Starterdarlehen:                       12.000 EURO

  Zusammen:                                      112.000 EURO

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