Die einzelnen Förderarten sind stark von der persönlichen Situation der Familie abhängig. Als zugelassener Baubetreuer des Landes NRW sorge ich für die optimale Ausschöpfung
der öffentlichen Mittel. Eine Familie mit 3 Kindern bekommt in der Kostenkategorie 2 bei Einhaltung der Einkommengrenze gem. §25 II. WoBauG und Bau eines Hauses nach dem
KfW-60-Standard folgende Fördergelder (Stand:2009 in EURO):
Grundpauschale: 65.000 EURO
plus Kinderbonus: 15.000 EURO
plus Stadtbonus: 20.000 EURO
plus Starterdarlehen: 12.000 EURO
Zusammen:
112.000 EURO |