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Die einzelnen Förderarten sind stark von der persönlichen Situation der Familie abhängig. Eine junge Familie mit 3 Kindern muß bei Unterschreitung der Einkommensgrenze gem. § 25 II.  WoBauG  um  mind. 20% auf folgende Fördergelder zunächst nur 1,9 % Zinsen zahlen  (Stand:2010 in EURO):

 Grundförderung:                                                40.000 EURO

 plus für junge Ehepaare:                                     8.000 EURO

 plus Kinderförderung:                                       12.000 EURO

  Zusammen:                                                        60.000 EURO

                    AUCH DER KAUF EINES HAUSES WIRD                                            GEFÖRDERT!!!!!!

 

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