Die einzelnen Förderarten sind stark von der persönlichen Situation der Familie abhängig. Eine junge Familie mit 3 Kindern muß bei Unterschreitung der Einkommensgrenze gem. § 25
II. WoBauG um mind. 20% auf folgende Fördergelder zunächst nur 1,9 % Zinsen zahlen (Stand:2010 in EURO):
Grundförderung: 40.000 EURO
plus für junge Ehepaare: 8.000 EURO
plus Kinderförderung:
12.000 EURO
Zusammen:
60.000 EURO AUCH DER KAUF EINES HAUSES WIRD
GEFÖRDERT!!!!!! |